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Fahrerlaubnis auf Probe
Probezeit... Wer zum ersten mal eine Fahrerlaubnis erwirbt,
bekommt ihn zunächst einmal auf Probe.
Die Klassen L, M, S und T sind davon ausgenommen.
Die Probezeit wurde eingeführt, weil Junge Fahrer ( Fahranfänger
) häufig an schweren Verkehrsunfällen beteiligt sind. Die Zahl
der Fahranfänger die im Straßenverkehr getötet werden liegt
erheblich höher, als von anderen Verkehrsteilnehmern.
Mit Erteilung der ersten Fahrerlaubnis beginnt eine Probezeit
von 2 Jahren.
Wer innerhalb der 2 jährigen Probezeit gegen bestimmte
Verkehrsvorschriften verstößt, muss auf Anordnung der Behörde zu
einem Aufbauseminar für Fahranfänger ( ASF ).
Die entsprechenden Verstöße sind im Bußgeldkatalog aufgeführt.
Es handelt sich um alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die
mit Fahrverbot und Bußgeld geahndet werden. Schwerwiegende
Verstöße sind in der Kategorie A und die weniger schwerwiegenden
Verstöße in der Kategorie B. Kleine Verstöße die mit einem
Verwarnungsgeld geahndet werden, z:B. : falsches Parken, haben
keine Auswirkung auf die Probezeit. Bei einem A oder bei zwei B
Verstößen, ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an. Die
Aufbauseminare werden in anerkannten
Fahrschulen
durchgeführt.
Verstöße der Kategorie A
- Nichtbeachten von roten Ampeln.
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 Km/h.
- Vorfahrtfehler
- Verbotenes Rechtsüberholen usw.
Verstöße der Kategorie B
- Telefonieren mit dem Handy am Steuer.
- Ladung nicht verkehrssicher verstaut.
- Fahren in einer Umweltzone ohne Schadstoffplakette.
- Parken auf Autobahnen, außerhalb der dafür vorgesehenen
Parkplätzen.
Wer in der Probezeit ein Aufbauseminar besuchen muss, der hat
das Pech, das sich sein Probezeit um weitere 2 Jahre verlänger.
Erteilung der ersten Fahrerlaubnis, beginn der zweijährigen
Probezeit.
In der Probezeit mit einem Verstoß der Kategorie A oder mit zwei
B Verstößen aufgefallen. ASF Kurs wird Behördlich angeordnet.
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach der Teilnahme
am Aufbaukurs wieder mit einem A oder mit zwei B Verstößen
aufgefallen, bekommt der Fahranfänger eine schriftliche
Verwarnung und eine Empfehlung an einer verkehrspsychologischen
Beratung teilzunehmen. Bei erneuter Auffälligkeit des
Fahranfängers mit einem A oder zwei B Verstößen wird die
Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn die Behörde einen Nachschulungskurs ( ASF ) vorschreibt,
dann ist die Teilnahme an dem Kurs der in Fahrschulen
durchgeführt wird, Pflicht. Wer der Pflicht nicht nachkommt, dem
wird die Fahrerlaubnis entzogen.
[Autor(in):
Markus Höfs | Kontakt: hoefs-koeln[at]t-online[dot]de]
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