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Wie Abmahn-Anwälte die Unwissenheit anderer ausnutzen
Das Internetrecht ist für viele Menschen immer noch
ein Buch mit sieben Siegeln. Obwohl bereits ein Großteil der deutschen
Bevölkerung Zugriff auf das World Wide Web hat, kennen viele Menschen ihre
Rechte und Pflichten im Internet nicht oder nur unvollständig. Sogar solche,
die selbst einen eigenen Internetauftritt haben, wissen oft nicht, wie sie
ihre Webseite richtig gestalten, damit sie mit den geltenden Regelungen und
Gesetzen konform geht. Im schlimmsten Fall können sogar minimale Verstöße
eine
Abmahnung zur Folge haben.
Wird im Impressum einer Seite beispielsweise der
Vorname des Betreibers nur in abgekürzter Form angegeben, kann dies dazu
führen, dass besagtes Mahnschreiben bald darauf im Briefkasten landet.
Web-Shop Betreiber müssen besonders aufpassen, denn wenn sie einem Kunden
nur vier Wochen statt einem vollen Monat Widerrufsrecht einräumen, kann auch
das dazu führen, dass der Betreiber in naher Zukunft eine Abmahnung erhalten
wird.
Ähnliches gilt für Ebay Händler. Wird beispielsweise
gebrauchte Markenware verkauft, ist große Vorsicht geboten, um nicht am Ende
ein Mahnschreiben wegen unrechtmäßiger Verwendung des Markennamens zu
bekommen. Eine derartige Markenrecht Abmahnung kann richtig teuer werden.
Das allerneueste Geschäftsprinzip ist es inzwischen, selbst Marken
anzumelden, die vorzugsweise häufig gebrauchte Alltagsbegriffe sind. Auf
diese Weise kann jeder, der den neuen Markennamen unerlaubterweise
verwendet, abgemahnt werden. Bis die Unrechtmäßigkeit solcher Patente
festgestellt wird und diese annulliert werden, hat man mit dieser Methode
gut und gerne schon einige Tausend Euro verdient.
Auch kommt es vor, dass Rechtsanwälte aktiv auf
Mandantensuche gehen, um an Abmahnungen verdienen zu können. Das einzige,
was man als Abmahn-Opfer gegen derlei Praktiken tun kann ist, sich
schnellstmöglich selbst einen Anwalt zu nehmen. Mit diesem wird dann ein
Pauschalhonorar vereinbart, damit man nicht letztendlich auch noch
draufzahlt. Oft kann so erreicht werden, dass die zu zahlende Summe
wesentlich geringer ausfällt als anfänglich gefordert.
[Autor(in):
Alexander Wachs | Kontakt: mk[at]dr-abmahnung[dot]de]
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