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Die Zwangsversteigerung
Wer bei einer
Zwangsversteigerung durch das Amtsgericht teilnimmt, hat gute
Chancen ein wahres Schnäppchen zu schlagen. Eine
Zwangsversteigerung dient dem Zweck, ausstehende Geldforderungen
eines Gläubigers zu befriedigen. Wenn es von Rechtswegen her zu
einer Zwangsversteigerung kommt, werden diese zunächst
öffentlich gemacht. Dabei spielen die jeweiligen Bezirks
Amtsgerichte eine zentrale Rolle. Sie geben Auskunft über Art
und Weise einer Zwangsversteigerung, so wie über deren Termine.
Termine für eine Zwangsversteigerung werden sowohl über die
Zeitungen eines Bundeslandes bzw. Gerichtstafeln beim
Amtsgericht selbst bekannt gegeben. Zunehmend werden Termine zur
Zwangsversteigerung einer Immobilie beispielsweise im Internet
angekündigt.
Vorteile einer Zwangsversteigerung
Ein ganz wesentlicher Vorteil liegt darin, dass bei den meisten
Objekten keine Maklergebühren anfallen. Diese liegen in der
Regel zwischen 2 – 6 %, was bei einer Immobilie schnell mehrere
tausend Euro sein können.
Dadurch, dass die Amtsgerichte einen Mindestpreis für ein zur
Versteigerung stehendes Objekt festlegen müssen, werden diese
zuvor durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft, bzw.
geschätzt. Das erstellte Wertgutachten gibt Auskunft über den
Zustand eines Objektes, ohne das diese Leistung durch den Käufer
honoriert werden muss. [Doch Vorsicht: Ein Gutachten kann auch
seine Tücken haben. Nicht immer werden Immobilien beispielsweise
von innen begutachtet, oder eine Begutachtung liegt schon länger
zurück.]
Allgemein kann gesagt werden, dass alle anfallenden Kosten bei
einer Zwangsversteigerung übersichtlicher gestaltet und daher
gut kalkulierbar sind. Unvorhergesehne Mehrkosten, wie sie
schnell bei einem Neubau auftreten können, kann man in der Regel
ausschließen.
Zwangsversteigerungen und Insolvenzimmobilien bei
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